Als Pflanzenschutzgebiet werden folgende gemäss Beschlüssen der im Ingress aufgeführten öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privatrechtlichen Vereinigungen ausgeschiedenen Flächen ihres Grundeigentums innerhalb der nachgenannten Punkte auf der Landeskarte der Eidgenössischen Landestopographie (Massstab 1:25 000) erklärt:
Hoher Kasten – der Kantonsgrenze Appenzell I.Rh./St.Gallen entlang nach Norden über Kamor – Punkt 1287 Forstegg – Neuenalp – hierauf östlich zum Oberrieter Chienberg – von hier südwestlich über Mittelstein – Strüssler – Montlinger Schwamm Punkt 1167.3 – danach der Gemeindegrenze Oberriet/Rüthi entlang südöstlich nach Brunnenberg und südwärts über Stöfeli-Wannen/Lienz-Schwendi – danach im rechten Winkel über Lienzer Spitz – Better – westwärts zum Hohen Kasten.
Massgebend für die genaue Umgrenzung ist die Eintragung auf der beim Bau- und Umweltdepartement verwahrten Landeskarte der Eidgenössischen Landestopographie (Massstab 1:25 000), die von jedermann eingesehen werden kann.*