Dieser Erlass bezweckt die Stärkung des öffentlichen Personenverkehrs nach wirtschaftlichen Grundsätzen im Rahmen einer integrierten, auf den Fern- und Güterverkehr und auf die Raumordnung abgestimmten Verkehrspolitik.
Die Umsetzung des Erlasses:
- stärkt das Gesamtverkehrssystem des Kantons;
- fördert eine umweltgerechte, wirtschaftliche und allen Bevölkerungskreisen zugängliche Mobilität;
- leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Strassennetzes.