Auf dem Abschnitt der Autobahn N 3 von der Kantonsgrenze in Bilten GL bis zum Anschlusswerk Doggen SG besorgt die Kantonspolizei des Kantons Glarus den Verkehrs-, Ordnungs- und Sicherheitsdienst, die polizeiliche Fahndung, sowie in kriminalpolizeilicher Hinsicht die unaufschiebbaren Massnahmen.
Sie übt somit die Funktionen einer Autobahnpolizei aus und wird in dieser Vereinbarung als solche bezeichnet.
Bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben hat die Autobahnpolizei gegenüber den Verkehrsteilnehmern die gleichen Rechte und Pflichten wie die Polizeiorgane des Kantons St.Gallen.