Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie dem Kanton St.Gallen einerseits und der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG anderseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen bei.
Die Regierung wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.