Der Kanton St.Gallen leistet einen Beitrag von Fr. 6 716 000.– an den Bau der Teilprojekte Güterbahnhof und Ruckhaldetunnel der Durchmesserlinie Appenzell–St.Gallen–Trogen.
Der Beitrag nach Abs. 1 dieser Bestimmung wird um den vom zuständigen Organ der Stadt St.Gallen beschlossenen Beitrag von höchstens Fr. 2 390000.– herabgesetzt.
Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2014 innert fünf Jahren abgeschrieben.