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713.991

Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2010

vom 15.06.2010 (Stand 15.06.2010)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 6. Oktober 2009[1] Kenntnis genommen und

erlässt

in Anwendung von Art. 1 Bst. a und Art. 6 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 7. Februar 1971[2], Art. 56 und 60 des eidgenössischen Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20. Dezember 1957[3] sowie Art. 30 ff. der eidgenössischen Verordnung über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz (Abgeltungsverordnung, ADFV) vom 18. Dezember 1995[4]

als Beschluss:[5]

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 7 846 917.– zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2010.

Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2011 innert fünf Jahren abgeschrieben.

Ziff. 2

Die Regierung wird ermächtigt, eine Investitionsvereinbarung für das Jahr 2010 zwischen dem Kanton St.Gallen und der Schweizerischen Südostbahn AG über die Finanzierung technischer Verbesserungen abzuschliessen.

Ziff. 3

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.[6]

Egress

nGS 45–78

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 45–78 15.06.2010 15.06.2010

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
15.06.2010 15.06.2010 Erlass Grunderlass 45–78