Die fachgerechte Reinigung wird durch zugelassene Schiffsreinigungsstellen vorgenommen. Diese stellen den Halterinnen und Haltern einen Nachweis über die ausgeführten Arbeiten aus.
Das Amt für Umwelt:
- ist zuständig für die Zulassung und Beaufsichtigung der Schiffsreinigungsstellen;
- legt die Zulassungsanforderungen fest;
- führt ein Verzeichnis der zugelassenen Schiffsreinigungsstellen.
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei ist für die Ausbildung und Beratung der Mitarbeitenden der Schiffsreinigungsstellen zuständig und stellt entsprechende Angebote bereit.
Nachweise über die fachgerechte Reinigung durch Schiffsreinigungsstellen, die in anderen Kantonen zugelassen sind, werden anerkannt, wenn die Schiffsreinigung den im Kanton St.Gallen geltenden Anforderungen entspricht.