Lexipedia

718.1

Verkehrsgebührentarif (VGT)

Präambel

Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 718.1 nGS 41–15 Verkehrsgebührentarif vom 20.Dezember 2005 (Stand1.April 2026) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art.100 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. Mai 19651 und Art.27 des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben vom 5. Januar 19782, in Ausführung von Art.3 Abs.1 der Verwaltungsgebührenverord- nung vom 27. April 19713 als Gebührentarif:4 Ziff. Fr. 1 Verkehrssicherheit und Umweltschutz 10 Fahrzeugzulassung 100 Anhänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– bis 400.– 100.01 Zuschlag für Ausnahmeanhänger je Stunde . . . . . . 160.– 1015 Arbeitsmotorwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.– bis 400.– 101.00 Zuschlag für Ausnahmefahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . 40.– bis 80.– 102 Gelenkmotorwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320.– bis 640.– 1036 Gesellschaftswagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.– bis 400.– 104  Gewerblich immatrikulierte Fahrzeuge (weisses Kontrollschild) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– bis 160.– 105 Kleinbus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107.– bis 200.– 106 Landwirtschaftliche Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– bis 320.– 106.00 Zuschlag für Ausnahmefahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . 40.– bis 80.– 1 sGS 951.1. 2 sGS 711.70. 3 sGS 821.1. 4  Im Amtsblatt veröffentlicht am 3.Januar 2006, ABl 2006, 41, in Vollzug ab 1. Januar 2006. Geändert durch Abschnitt II des VI. Nachtrags zur EV zum eidgenössischen Strassenver- kehrsgesetz vom 10. Oktober 2006, nGS 41–82 (sGS 711.1); Nachtrag vom 4. November 2008, nGS 43–156; II.Nachtrag vom 10. Mai 2016, nGS 2016-068; III.Nachtrag vom 15. Okto- ber 2019, nGS 2019-077; IV.Nachtrag vom 6. Februar 2024, nGS 2024-004; V.Nachtrag vom 24. Februar 2026, nGS 2026-010. 5 Geändert durch III.Nachtrag. 6 Fassung gemäss Nachtrag.

718.1 2 1077 Lastwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.– bis 480.– 1088 Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge . . 60.– bis 160.– 1099 Lieferwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.– bis 280.– 110 Motorfahrräder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53.– bis 134.– 111 Motorräder (Kleinmotorräder) und Motorschlitten 53.– bis 160.– 11210 Motorwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.– bis 400.– 11311 Personenwagen, leicht und schwer . . . . . . . . . . . . . 60.– bis 160.– 114 Sattelmotorfahrzeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 680.– 115 Sattelschlepper(PrüfungdesSattelanhängersnicht inbegriffen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107.– bis 480.– 116 Technische Änderungen 116.00  Behindertenfahrzeuge, Abklärung und Überprü- fung der Anpassung an die Behinderung . . . . . . . .  Keine Gebühr 116.01  Technische Änderungen wie: Fahrwerk, Felgen, Bremsen,Lenkung,Distanzscheiben,Gabeln,Fuss- rasteranlagen usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 116.01.2  Ohne gleichzeitige periodische Prüfung wird für die erste technische Änderung die gleiche Gebühr erhoben wie für die periodische Prüfung der ent- sprechenden Fahrzeugart. 116.0212 Gewichtsänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.– 116.03  Eintrag oder Änderung Anhängelast, Gesamtzug- gewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 116.04 Eintrag Anhängelast administrativ . . . . . . . . . . . . . 20.– 116.05 Druckluftbremsanlage zusätzlich eingebaut . . . . . 40.– 116.06 Umbau in andere Fahrzeugart . . . . . . . . . . . . . . . . . 67.– 116.07 Sitzplatzänderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 117 Besondere Prüfungen, Nachkontrollen, Diverses 117.00 Abgas-, Lärm-, Rauchmessungen je Std. . . . . . . . . 160.– 117.0113 Verbindungseinrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.– 117.02 Verbindungseinrichtung(PrüfeneingereichterUn- terlagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.– 117.03 Tiertransportausrüstung: 117.03.1 Anhänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 117.03.2 Last- und Lieferwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67.– 7 Fassung gemäss Nachtrag. 8 Geändert durch III.Nachtrag. 9 Geändert durch III.Nachtrag. 10 Geändert durch III.Nachtrag. 11 Geändert durch III.Nachtrag. 12 Geändert durch III.Nachtrag. 13 Geändert durch III.Nachtrag. Ziff. Fr.

718.1 3 117.04  Gefährliche Güter; Zulassungsbescheinigung T9; Neuerstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– 117.05  Gefährliche Güter; Zulassungsbescheinigung T9; Verlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.– 117.06 CEMT-Bestätigung je Fahrzeug . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 117.07  Technische Abklärungen wie Nachweis Lärm/Ab- gas, eingereichte Unterlagen für Einzelprüfungen usw. erste Viertelstunde gratis; danach nach Auf- wand je Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160.– 117.08 Veteranenfahrzeug, Abklärung für Eintrag . . . . . . 40.– 117.0914  Administrative Bearbeitung von Reparaturbestäti- gungsverfahren (Nachkontrollen) . . . . . . . . . . . . . . 20.– 117.1015  Nachprüfung von Reparaturbestätigungsverfahren durch die Verkehrsexpertin oder den Verkehrs- experten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– bis 60.– 117.11  Werkinterner Verkehr auf öffentlichen Strassen, Prüfung des Gesuches nach Aufwand je Std. . . . . . 160.– 117.1216 Technische Prüfungen je Std. . . . . . . . . . . . . . . . . . 160.– 117.1317 117.13.118 Prüfung von Fahrschulfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . 40.– 117.14 Domizilprüfungen (ohne Kontrollgebühren) . . . . . 200.– 117.1519  Bei Nichterscheinen bzw. Deponierung der Kon­ trollschilder, Annullierung des Fahrzeugausweises oder Terminverschiebung später als fünf Arbeits­ tage (Montag bis Freitag) vor dem Prüfungstag ist die entsprechende Prüfungsgebühr (Ziff. 100 bis 117.14) als Ausbleibegebühr zu entrichten. 117.1620 Administrative Aufwendungen bei Leistungsände- rungen oder Änderungen der Typengenehmigung bei Motorrädern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.– 117.1721  Erneute Prüfungsterminbuchung, wenn ein Prü- fungsterminnichtwahrgenommenwurdeoderein gebuchter Termin aus Gründen, die bei der Fahr- zeughalterin oder dem Fahrzeughalter liegen, ver- schoben werden muss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.– 14 Geändert durch III.Nachtrag. 15 Geändert durch III.Nachtrag. 16 Fassung gemäss Nachtrag. 17 Aufgehoben durch III. Nachtrag. 18 Eingefügt durch III.Nachtrag. 19 Geändert durch IV.Nachtrag. 20 Eingefügt durch III.Nachtrag. 21 Eingefügt durch III.Nachtrag. Ziff. Fr.

718.1 4 117.1822 Fahrzeugrückruf 117.18.123 erstes Schreiben Keine Gebühr 117.18.224 zweites Schreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 118 Fahrzeugausweise 118.00 Fahrzeugausweis, erstmalige Erteilung . . . . . . . . . 40.– 118.0125 Fahrzeugwechsel, einschliesslich Annullation . . . . 40.– 118.02 Kantonswechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 118.03 Namensänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.– 118.04 Versicherungswechsel, je Ausweis . . . . . . . . . . . . . . 25.– 118.05 Änderung von Fahrzeugdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.– 118.0626 Eintrag Code 178 (Halterwechsel verboten) . . . . .  Keine Gebühr 118.0727 Eintrag Fremdprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Keine Gebühr 118.0828 Annullierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Keine Gebühr 118.09 Befristeter Fahrzeugausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 118.10 Befristeter Fahrzeugausweis, Verlängerung . . . . . . 35.– 118.11 Ersatzfahrzeugausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70.– 118.12 Ersatzfahrzeugausweis, Verlängerung . . . . . . . . . . 35.– 118.13 Kollektiv-Fahrzeugausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 118.14 Tagesausweis, je 24 Stunden (ohne Versicherung) 25.– 118.1529 Duplikat Fahrzeugausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 118.16 Motorfahrrad-Fahrzeugausweis oder Duplikat . . . 25.– 118.17 NeuanfertigungeinesgültigenMotorfahrrad-Fahr- zeugausweises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.– 118.18  Bescheinigte Fotokopie eines mit dem Vermerk «Ersetzt» versehenen Fahrzeugausweises . . . . . . . . 30.– 118.1930 BewilligungfürWochenaufenthalterinnenundWo- chenaufenthalter im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.– 119 Kontrollschilder 119.0031 Kontrollschilderpaar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 119.0132 Einzelschild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.– 22 Eingefügt durch V.Nachtrag. 23 Eingefügt durch V.Nachtrag. 24 Eingefügt durch V.Nachtrag. 25 Geändert durch III.Nachtrag. 26 Geändert durch III.Nachtrag. 27 Geändert durch III.Nachtrag. 28 Geändert durch III.Nachtrag. 29 Geändert durch III.Nachtrag. 30 Geändert durch IV.Nachtrag. 31 Geändert durch III.Nachtrag. 32 Geändert durch III.Nachtrag. Ziff. Fr.

718.1 5 119.0233 Deponierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Keine Gebühr 119.02.134 Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr . . . . . . . 50.– 119.03 Wiederausgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.– 119.0435 Wechselschilderöffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Keine Gebühr 119.0536  Schilderabtretung (bei Todesfall unter Ehegatten sind nur die Gebühren für Fahrzeugausweise und eine allfällige Wiederausgabe zu entrichten) . . . . . 100.– 119.06  Zuteilung ausgeloster Kontrollschilder (Fahrzeug- ausweis,KontrollschilderundallfälligeweitereGe- bühren werden zusätzlich nach diesem Tarif be- lastet) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300.– 119.07 Kontrollmarke, je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.– 119.08 Tagesschilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.– 119.09  Bei verspäteter Rückgabe des Tagesausweises bzw. der Tageskontrollschilder wird je Tag Verspätung die Gebühr nach Ziff.118.12, höchstens aber Fr.100.– belastet.37 119.10 Kaution für Tagesschilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 600.– 119.11 Motorfahrrad-Kontrollschild . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.– 119.1238 Rotes Kontrollschild für Veloheckträger . . . . . . . . . 30.– 120 Sonderbewilligungen 120.00 Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge: 120.00.1 Einzelbewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– bis 1500.– 120.00.2 Dauerbewilligung, je Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 3000.– 120.01 Raupenfahrzeuge39 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– bis 300.– 120.02  Landwirtschaftliche Fahrzeuge, gewerbliche Ver- wendung: 120.02.1 Einzelbewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.– bis 100.– 120.02.2 Jahresbewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 400.– 120.02.3 Jahresbewilligung für Schneeräumung . . . . . . . . . . 50.– bis 150.– 120.02.4  Bewilligung für Anlässe, Umzüge usw., je Fahr- zeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.– 120.03 Werkinterner Verkehr auf öffentlichen Strassen . . 100.– bis 3000.– 33 Geändert durch III.Nachtrag. 34 Eingefügt durch V.Nachtrag. 35 Geändert durch III.Nachtrag. 36 Geändert durch III.Nachtrag. 37  Hinsichtlich Versicherungsprämie siehe Art.21 Abs.2 der eidg Verkehrsversicherungsver- ordnung vom 20. November 1959, SR 741.31. 38 Eingefügt durch V.Nachtrag. 39 Art.11 UeStG, sGS 921.1; V über den Verkehr mit Raupenfahrzeugen, sGS 711.3. Ziff. Fr.

718.1 6 120.04 Sonderfälle und Bewilligungen im kombinierten Verkehr: 120.04.1 Einzelbewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– bis 500.– 120.04.2 Jahresbewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 3000.– 121 Sonntags- und Nachtfahrbewilligung40 121.00  Sonntagsfahrbewilligungen für höchstens ein Jahr ab Ausstellungsdatum, je Motorfahrzeug mit oder (ohne Anhänger), einschliesslich Ausweis: 121.00.1 Gebühr für eine Fahrt oder einen Tag . . . . . . . . . . 60.– 121.00.2 Gebühr für 2 bis 5 Fahrten oder Tage . . . . . . . . . . . 90.– 121.00.3 Gebühr für 6 bis 15 Fahrten oder Tage . . . . . . . . . . 135.– 121.00.4 Gebühr für 16 bis 30 Fahrten oder Tage . . . . . . . . 180.– 121.00.5 Gebühr für 31 bis 65 Fahrten oder Tage . . . . . . . . 350.– 121.01  Nachtfahrbewilligungen für höchstens ein Jahr ab Ausstellungsdatum, je Motorfahrzeug (mit oder ohne Anhänger), einschliesslich Ausweis: 121.01.1 Gebühr für eine Fahrt oder eine Nacht . . . . . . . . . 60.– 121.01.2 Gebühr für 2 bis 5 Fahrten oder Nächte . . . . . . . . 90.– 121.01.3 Gebühr für 6 bis 15 Fahrten oder Nächte . . . . . . . 135.– 121.01.4 Gebühr für 16 bis 30 Fahrten oder Nächte . . . . . . 180.– 121.01.5 Gebühr für 31 bis 185 Fahrten oder Nächte . . . . . 350.– 121.01.6 Gebühr für mehr als 185 Fahrten oder Nächte . . . 600.– 122 Arbeits- und Ruhezeit-Verordnung41 122.00 Stundenplan-Bewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 20 Personenzulassung 200 Praktische Führerprüfungen und Kontrollfahrten 200.0042 Kategorie A beschränkt oder unbeschränkt . . . . . . 150.– 200.0143 Kategorie A1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.– 200.02 Kategorie B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.– 200.0344 Kategorie BE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.– 200.04 Kategorie B1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120.– 200.0545 Kategorie C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– 200.06 Kategorie CE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180.– 40 Art.91 ff. der eidg Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962, SR 741.11. 41 SR 822.221. 42 Geändert durch IV.Nachtrag. 43 Geändert durch IV.Nachtrag. 44 Fassung gemäss Nachtrag. 45 Fassung gemäss Nachtrag. Ziff. Fr.

718.1 7 200.0746 Kategorie C1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.– 200.08 Kategorie C1E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120.– 200.09 Kategorie D . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240.– 200.10 Kategorie DE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120.– 200.1147 Kategorie D1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.– 200.12 Kategorie D1E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120.– 200.13 Kategorie F . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120.– 200.14 Besondere Führerprüfungen je Stunde . . . . . . . . . 120.– 201 Spezielle praktische Führerprüfungen 201.00 Berufsmässiger Personentransport . . . . . . . . . . . . . 150.– 201.01 Trolleybus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240.– 201.02  Führerprüfungen ausserhalb der Prüfstelle sowie Reisezeit je Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120.– 202 Theoretische Führerprüfungen 202.00 Prüfung in Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 202.0148 202.02 Einzelprüfung (mündliche Prüfung) je Stunde . . . 120.– 20349  Bei Nichterscheinen oder Abmeldung später als fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Prü- fungstag ist die entsprechende Prüfungsgebühr (Ziff. 200.00 bis 200.02) als Ausbleibegebühr zu entrichten. 20450  Eignungsabklärungen bei Menschen mit Behinde- rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Keine Gebühr 205 Personenausweise 205.00 Lernfahrausweise: 205.00.151 Alle Kategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 205.00.2 Umschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.– 205.00.352 Duplikat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 205.00.453 Duplikat Theoriekarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.– 46 Fassung gemäss Nachtrag. 47 Fassung gemäss Nachtrag. 48 Aufgehoben durch III. Nachtrag. 49 Geändert durch III.Nachtrag. 50 Geändert durch V.Nachtrag. 51 Geändert durch III.Nachtrag. 52 Geändert durch III.Nachtrag. 53 Eingefügt durch V.Nachtrag. Ziff. Fr.

718.1 8 205.01 Führerausweise: 205.01.154 Erstmalige Ausstellung und Duplikat . . . . . . . . . . . 30.– 205.01.2 EintrageinerweiterenKategorieoderBerechtigung, Namensänderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 205.02 Internationaler Führerausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 205.03  Umtausch eines ausländischen in einen schweize- rischen Führerausweis (ohne Gutachterkosten) . . 80.– bis 400.– 205.04 Verschiedene: 205.04.1 Neuanfertigung eines bestehenden Ausweises . . . . 30.– 205.04.2 Bestätigung über abgelegte Führerprüfungen . . . . 20.– 205.05 BewilligungzumFühreneinesMotorfahrradesvor dem 14. Altersjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– bis 120.– 205.0655 andere Ausweise und Bewilligungen . . . . . . . . . . . 20.– bis 80.– 205.0756  Zusatzaufwendungen im Zusammenhang mit der manuellen Erfassung von Verkehrskundekursen und praktischen Motorradgrundschulungen . . . . . 20.– bis 180.– 205.0857  zweites Schreiben für nicht korrekt ausgefüllte Formulare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.– 206 Administrativmassnahmen 206.00 Verweigerung von Ausweisen und Prüfungen: 206.00.1 Lernfahrausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70.– bis 600.– 206.00.2  Führer-, Fahrlehrer-, Fahrzeug-, Schiffsführeraus- weis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– bis 800.– 206.00.3  Umtausch eines ausländischen in einen schweize- rischen Führerausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70.– bis 800.– 206.00.4  Einer weiteren Theorie- oder praktischen Führer- prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70.– bis 800.– 206.0158 Verwarnung (Androhung des Entzugs) . . . . . . . . . 100.– bis 350.– 206.02 Entzug von Ausweisen: 206.02.159 Lernfahr-,Führer-,Fahrlehrer-,Fahrzeug-,Kollek- tiv- oder Schiffsführerausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.– bis 1000.– 206.02.2 Führerausweis für Motorfahrräder . . . . . . . . . . . . . 60.– bis 400.– 206.0360 Aberkennung ausländischer Führerausweis . . . . . 150.– bis 800.– 206.0461 Anordnung Verkehrsunterricht . . . . . . . . . . . . . . . . 70.– bis 500.– 54 Geändert durch III.Nachtrag. 55 Geändert durch VI.Nachtrag zur EV zum eidgnössischen Strassenverkehrsgesetz. 56 Eingefügt durch III.Nachtrag. 57 Eingefügt durch V.Nachtrag. 58 Geändert durch III.Nachtrag. 59 Geändert durch III.Nachtrag. 60 Geändert durch V.Nachtrag. 61 Geändert durch III.Nachtrag. Ziff. Fr.

718.1 9 206.0562  Bei Nichterscheinen oder Abmeldung später als fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Un- terrichtstag ist die entsprechende Gebühr nach Ziff. 206.04 als Ausbleibegebühr zu entrichten. 206.06 Fahrverbote: 206.06.163 Fahrrad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– bis 300.– 206.06.264 übrige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– bis 300.– 206.07 Überprüfung der Fahrfähigkeit und Fahreignung: 206.07.1 Massnahmen zur Überprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . 60.– bis 800.– 206.07.265  Die Kosten für medizinische, verkehrspsychologi- sche oder ähnliche Gutachten, Schriftanalyse usw. gehen zulasten der oder des Betroffenen. 206.07.3  Die Kosten für eine Kontrollfahrt werden nach Ziff. 200.00 bis 200.14 zusätzlich belastet. 206.08  Verfügungen über Gesuche zu rechtskräftig ange- ordneten Massnahmen: 206.08.166  Vorzeitige Wiedererteilung nach Art.17 SVG67 . . 150.– bis 1000.– 206.08.268  Widerruf der vorzeitigen Wiedererteilung . . . . . . 150.– bis 800.– 206.08.369  Anordnung, Aufschub oder Unterbruch des Voll- zugs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70.– bis 400.– 206.08.4  Aufhebung des Sicherungsentzugs oder der Ver- weigerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 800.– 206.08.5  Anordnung, Änderung oder Aufhebung von Auf- lagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.– bis 400.– 206.08.670  Die Gebühren nach Ziff.206.02, 03, 06, 08.4 und 08.5 werden nicht erhoben, wenn der Sicherungs- entzug oder die Auflagen auf unverschuldete Krankheit, Unfall oder Invalidität zurückzuführen sind. Sie werden aber erhoben, wenn die oder der Betroffene bei Nichterfüllung der medizinischen Mindestanforderungen nach VZV71 von der Mög- lichkeit des freiwilligen Verzichts auf den Ausweis nicht Gebrauch gemacht hat. 62 Geändert durch IV.Nachtrag. 63 Geändert durch V.Nachtrag. 64 Geändert durch V.Nachtrag. 65 Geändert durch IV.Nachtrag. 66 Geändert durch V.Nachtrag. 67 SR 741.01. 68 Geändert durch V.Nachtrag. 69 Geändert durch III.Nachtrag. 70 Geändert durch IV.Nachtrag. 71 SR 741.51. Ziff. Fr.

718.1 10 206.08.772 MahngebührfürdasNichteinreichenderVerlaufs- berichte bei Ausweisen mit Auflagen . . . . . . . . . . . 30.– 206.09  Wiedererwägung einer rechtskräftigen Verfügung nach Art.27 VRP73 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 800.– 206.10 Verlängerung befristeter Ausweise . . . . . . . . . . . . . 40.– bis 100.– 206.11 Verschiedenes: 206.11.1  Mahngebühr wegen Nichteinsendens des Führer- ausweises zum Eintragen von Auflagen . . . . . . . . . 10.– bis 50.– 206.11.2 Aufträge für polizeiliche Führerausweiseinzüge . . 100.– bis 400.– 206.11.3 Aktenzustellung nach Abschluss des Verfahrens . . 10.– bis 100.– 206.1274  Periodische medizinische Kontrolluntersuchungen: 206.12.175 Aufgebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.– 206.12.276  Mahngebühr für das Nichteinreichen der angefor- derten ärztlichen Zeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 206.12.377  Manuelle Bearbeitung der eingereichten Papier- dokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.– bis 180.– 2 Dienstleistungen 21 Unfallanalysen 21.0078 21.0179 21.0280 21.0381 21.0482 21.0583 21.0684 21.0785 72 Eingefügt durch III.Nachtrag. 73 SR 951.1. 74 Eingefügt durch III.Nachtrag. 75 Eingefügt durch III.Nachtrag. 76 Eingefügt durch III.Nachtrag. 77 Eingefügt durch III.Nachtrag. 78 Aufgehoben durch V. Nachtrag. 79 Aufgehoben durch V. Nachtrag. 80 Aufgehoben durch V. Nachtrag. 81 Aufgehoben durch V. Nachtrag. 82 Aufgehoben durch V. Nachtrag. 83 Aufgehoben durch V. Nachtrag. 84 Aufgehoben durch V. Nachtrag. 85 Aufgehoben durch V. Nachtrag. Ziff. Fr.

718.1 11 22 Info-Center86 22.0087 22.00.188 22.00.289 22.01  Schriftliche Auskunft an Dritte über Fahrzeug- oder Halterdaten 22.01.1 erste Auskunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.– 22.01.2 weitere Auskunft je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.– 22.02  Ausschreibung verlorener oder anderweitig ab- handen gekommener Kontrollschilder . . . . . . . . . . 30.– 22.03 Technische Auskünfte nach Aufwand, je Stunde . . 120.– 22.04 AdressnachforschungenundRecherchennachAuf- wand, je Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120.– 22.05  Kosten für Leistungen Dritter werden zusätzlich verrechnet. 23 Schulung und Aufsicht 23090 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer 230.00 Behandlung des Gesuchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– 230.0191  Periodische Kontrollen der Fahrschulen nach Art.24 FV92 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80.– bis 500.– 230.0293 VerwarnungundbefristeteroderunbefristeterEnt- zug der Fahrlehrerbewilligung nach Art.26 und 27 FV94 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250.– bis 500.– 231 Kollektivfahrzeugausweis (Händlerschild) 231.00 Behandlung des Gesuchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 600.– 231.01 Periodische Kontrolle eines Betriebs . . . . . . . . . . . 100.– bis 600.– 231.02 Überprüfung der Erteilungsvoraussetzungen . . . . 50.– bis 300.– 231.03 Verfügung auf Entzug (auch zeitlich befristet) . . . 120.– bis 500.– 86 Geändert durch V.Nachtrag. 87 Aufgehoben durch Nachtrag. 88 Aufgehoben durch Nachtrag. 89 Aufgehoben durch Nachtrag. 90 Geändert durch IV.Nachtrag. 91 Geändert durch III.Nachtrag. 92 SR 741.522. 93 Eingefügt durch III.Nachtrag. 94 SR 741.522. Ziff. Fr.

718.1 12 Ziff. Fr. 232 Selbstabnahme 232.00  Bewilligung einschliesslich Behandlung des Ge- suchs für leichte Motorwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 600.– 232.01  Bewilligung einschliesslich Behandlung des Ge- suchs für Motorräder und Anhänger . . . . . . . . . . . 100.– bis 300.– 232.02 Bewilligungändern(Adresse,andereFahrzeugmar- ken, andere Berechtigte usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– bis 100.– 232.0395  Instruktion des Personals der Kundin oder des Kunden, je Teilnehmerin oder Teilnehmer ein- schliesslich Kursunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.– bis 300.– 232.04 Periodische Kontrolle von Betrieben . . . . . . . . . . . 100.– bis 500.– 233 Betriebe mit Delegation Fahrzeugprüfungen 233.00  Behandlung Gesuch und Abschluss der Verein- barung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 1000.– 233.01 Änderung der Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 1000.– 233.02  Behandlung von Kundenbeschwerden aus dieser Delegation je Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124.– 234 MontagestellenfürFahrt-,Restwegschreibersowie Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen96 234.00 Erteilen der Bewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 500.– 234.01 Ändern dieser Bewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– bis 250.– 235 Fakturierung und Inkasso 235.00  Verfügung über den Entzug oder die Nichtertei- lung von Bewilligungen, Ausweisen und Kontroll- schildern, insbesondere wegen Nichtbezahlens von Verkehrssteuern oder Gebühren, Nichtvor- führens von Fahrzeugen, fehlendem oder ausset- zendem Versicherungsschutz, Nichtrückgabe von Bewilligungen und Tagesschildern . . . . . . . . . . . . . 100.–  Die Gebühr wird auch erhoben, wenn vor Erlass der Verfügung über die polizeiliche Einziehung die ausstehenden Steuern oder Gebühren bezahlt werden, das Fahrzeug vorgeführt oder ein neuer Versicherungsnachweis vorgelegt wird oder die Bewilligungen und Tagesschilder zurückgegeben werden. 95 Geändert durch IV.Nachtrag. 96  Art.102 Abs.1 der eidgV über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge vom 19.Juni 1995, SR 741.41.

718.1 13 Ziff. Fr. 235.01  Verfügung über die polizeiliche Einziehung von Bewilligungen, Ausweisen und Kontrollschildern, insbesondere wegen Nichtbezahlens von Ver- kehrssteuern oder Gebühren, Nichtvorführens von Fahrzeugen, fehlendem oder aussetzendem Versicherungsschutz, Nichtrückgabe von Bewilli- gungen und Tagesschildern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.–  Die Gebühr wird auch erhoben, wenn nach dem Erlass der Einziehungsverfügung die ausstehen- den Steuern oder Gebühren bezahlt werden, das Fahrzeug vorgeführt oder ein neuer Versiche- rungsnachweis vorgelegt wird oder die Bewilli- gungen und Tagesschilder zurückgegeben werden und die polizeiliche Einziehung unterbleibt. 235.02  Die Gebühr nach Ziff. 235.00 und 235.01 wird bei der Versicherung erhoben, wenn die Meldung über aussetzenden Versicherungsschutz (Sperr- karte) irrtümlich oder zu Unrecht erfolgte. 235.03  Ratenzahlung, Strassenverkehrssteuer in zwei Ra- ten97; je Fahrzeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.– 235.04 Ausstellen eines Kontoauszugs . . . . . . . . . . . . . . . . 10.– bis 50.– 235.05 Festlegen eines Abzahlungsplans . . . . . . . . . . . . . . 20.– bis 200.– 235.06 Löschung im Betreibungsregister . . . . . . . . . . . . . . 20.– 235.0798  Verfügung über die Vernichtung von sichergestell- ten Fahrzeugteilen nach Art.221 Abs.4 VTS99 . . . 100.– bis 400.– 235.08100 ErlasseineranfechtbarenVerfügungnachFahrzeug- oder Führerprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 400.– 235.09101 Mahnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.– bis 30.– 97 Art.17 Abs.1 Satz 2 SVAG, sGS 711.70. 98 Eingefügt durch III.Nachtrag. 99 SR 741.41. 100 Eingefügt durch III.Nachtrag. 101 Eingefügt durch V.Nachtrag.

718.1 14 Ziff. Fr. 3 Schifffahrt 30 Schiffsführerinnen und Schiffsführer102 300 Führerprüfungen 300.00103  KategorieA,KategorieAbeschränktaufSegelschiffe und Kategorie D . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160.– 300.01104  Kategorie B und C nach Zeitaufwand, je volle oder angebrochene Viertelstunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 300.02105 300.03106 InallenanderenFällen,jevolleoderangebrochene Viertelstunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 300.04 Führerprüfung theoretisch Kategorie A und D . . . 30.– 300.05107  Bei Nichterscheinen oder Abmeldung später als fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Prüfungstag ist die Prüfungsgebühr (Ziff. 300.00 bis 300.03) als Ausbleibe­ gebühr zu entrichten. 300.06  Herabsetzung des Mindestalters zur Schiffsführer- prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– 301 Führerausweise 301.00 Führerausweis,erstmaligeAusstellungoderDupli- kat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– 301.01108 Internationaler Führerausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– 301.02109 UmschreibungeinesgültigenschweizerischenFüh- rerausweises, Neuanfertigung eines gültigen Aus- weises, je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– bis 50.– 301.03110  Bewilligung zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton, Eintrag einer weiteren ­ Kategorie, Änderung von Führerausweisen und Geltungsbereich, je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– 301.04111  Prüfung und Umschreibung eines ausländischen Führerausweises in einen schweizerischen Führer- ausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80.– bis 400.– 102 Geändert durch III.Nachtrag. 103 Geändert durch V.Nachtrag. 104 Geändert durch V.Nachtrag. 105 Aufgehoben durch V. Nachtrag. 106 Geändert durch V.Nachtrag. 107 Geändert durch III.Nachtrag. 108 Geändert durch III.Nachtrag. 109 Geändert durch V.Nachtrag. 110 Geändert durch III.Nachtrag. 111 Geändert durch III.Nachtrag.

718.1 15 Ziff. Fr. 31 Schiffe 310 Wasserfahrzeugprüfungen 310.00112  Neuabnahme, periodische Prüfung, Nachprüfung von immatrikulierten Wasserfahrzeugen und Nach- kontrollen nach Zeitaufwand, je volle oder ange- brochene Viertelstunde, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– wenigstens jedoch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70.– 310.01113 SchiffsprüfungeninderWerftoderanLand,jevolle oder angebrochene Viertelstunde, . . . . . . . . . . . . . 40.– wenigstens jedoch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160.– 310.02114  Bei Nichterscheinen oder Abmeldung später als fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Prüfungstag ist eine Ausbleibegebühr zu entrichten 70.– bis 140.– 310.03115  Technische Prüfungen allgemein sowie Umschrei- bung und Ausstellung von Abgastypengenehmi- gungen, je volle oder angebrochene Viertelstunde 40.– 310.04116  TechnischeAuskünfte,Adressnachforschungenund Recherchen nach Aufwand, je volle oder angebro- chene Viertelstunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.– 311 Ausweise 311.00 Schiffsausweis und Duplikat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– 311.01117  Verlängerung befristeter Ausweise, Änderung von FahrzeugdatenundGeltungsbereich,Versicherungs- wechsel, je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 311.02 Provisorische Schiffszulassung . . . . . . . . . . . . . . . . . 70.– 311.03118  Tageskennzeichen, Kennzeichen für ausserkanto- naleoderausländischeSchiffeeinschliesslichBewil- ligung und technische Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . 140.– 311.04119 311.05120 Eintrag und Mutation Code 178 . . . . . . . . . . . . . . . 50.– 112 Geändert durch V.Nachtrag. 113 Geändert durch V.Nachtrag. 114 Geändert durch III.Nachtrag. 115 Geändert durch V.Nachtrag 116 Geändert durch V.Nachtrag. 117 Geändert durch III.Nachtrag. 118 Geändert durch III.Nachtrag. 119 Aufgehoben durch V.Nachtrag. 120 Eingefügt durch III.Nachtrag.

718.1 16 312 Kontrollschilder 312.00 Schilderpaar (Leihgebühr) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.– 312.01 Einzelnes Schild (Leihgebühr) . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.– 312.02121  Deponierung und Wiederausgabe von Kontroll- schildern bzw. Schiffsausweisen . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– 312.02.1122 312.02.2123 32 Sicherheit und Umwelt 320 Spezialbewilligungen 320.00  Bewilligung von Versuchsfahrten und nautischen Veranstaltungen (Art.72 BSV124) . . . . . . . . . . . . . . 70.– bis 300.– 320.01 Bewilligung von Startgassen (Art.54 BSV125) . . . . 600.– 320.02  Bewilligung von Sondertransporten (Art.73 BSV126) 50.– bis 600.– 320.03  Einzelbewilligung von Personentransporten mit Güterschiffen (Art.74 BSV127), je Tag und Fahrt . 50.– 320.04 AusnahmebewilligungennachArt.163BSV128 und Art.16.02 BSO129 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.– bis 1000.– 320.05  Transport wassergefährdender Flüssigkeiten und Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250.– 320.06  Bewilligung für gewerbsmässige Personentrans- porte (VPK130) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300.– bis 2000.– 321 Verschiedenes 321.00  Verfügung über den Entzug oder die Nichtertei- lung von Bewilligungen, Ausweisen und Kontroll- schildern, insbesondere wegen Nichtbezahlens von Wasserfahrzeugsteuern oder Gebühren, Nicht- vorführens von Wasserfahrzeugen, fehlendem oder aussetzendem Versicherungsschutz, Nicht- rückgabe von Bewilligungen und Tagesschildern 100.– 121 Geändert durch V.Nachtrag. 122 Aufgehoben durch V.Nachtrag. 123 Aufgehoben durch V.Nachtrag. 124 eidg Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 1978, SR 747.201.1. 125 eidg Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 1978, SR 747.201.1. 126 eidg Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 1978, SR 747.201.1. 127 eidg Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 1978, SR 747.201.1. 128 eidg Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 1978, SR 747.201.1. 129 Bodensee-Schifffahrts-Ordnung vom 13. Januar 1976, SR 747.223.1. 130 eidgV über die Personenbeförderungskonzession vom 25. November 1998, SR 744.11. Ziff. Fr.

718.1 17 Ziff.  Die Gebühr wird auch erhoben, wenn vor Erlass der Verfügung über die polizeiliche Einziehung die ausstehenden Wasserfahrzeugsteuern oder Ge- bühren bezahlt werden, das Wasserfahrzeug vor- geführt oder ein neuer Versicherungsnachweis vorgelegt wird oder die Bewilligungen und Tages- schilder zurückgegeben werden. 321.01  Verfügung über die polizeiliche Einziehung von Bewilligungen, Ausweisen und Kontrollschildern, insbesondere wegen Nichtbezahlens von Wasser- fahrzeugsteuern oder Gebühren, Nichtvorführens von Wasserfahrzeugen, fehlendem oder aussetzen- dem Versicherungsschutz, Nichtrückgabe von Be- willigungen und Tagesschildern . . . . . . . . . . . . . . . 100.–  Die Gebühr wird auch erhoben, wenn nach dem Erlass der Einziehungsverfügung die ausstehen- den Wasserfahrzeugsteuern oder Gebühren be- zahlt werden, das Wasserfahrzeug vorgeführt oder ein neuer Versicherungsnachweis vorgelegt wird oder die Bewilligungen und Tagesschilder zurück- gegeben werden und die polizeiliche Einziehung unterbleibt. 321.02  Die Gebühr nach Ziff.321.00 und 321.01 wird bei der Versicherung erhoben, wenn die Meldung über aussetzenden Versicherungsschutz (Sperr- karte) irrtümlich oder zu Unrecht erfolgte. 321.03131 Lärmmessungen, je Einsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240.– 4 Schlussbestimmungen 40 In den Ansätzen dieses Erlasses sind Reiseentschä- digungen inbegriffen, soweit nicht einzelne Zif- fern abweichende Regelungen vorsehen. 41  Für Verrichtungen aufgrund neuen Rechts werden Gebühren nach Aufwand erhoben. 42  Der Verkehrsgebührentarif vom 4.März 2003132 wird aufgehoben. 43 Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2006 angewendet. 131 Eingefügt durch V.Nachtrag. 132 nGS 38–36 (sGS 718.1).