Die politische Gemeinde legt nach Anhören der zuständigen Stelle des Kantons und der interessierten privaten Fachorganisationen Fuss-, Wander- und Velowegnetze im Strassenplan fest.*
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Bei der Festlegung der Fuss-, Wander- und Velowegnetze werden die bundesrechtlichen Grundsätze für deren Planung, Anlage und Erhaltung angewendet.*
Velowegnetze in Form von Mountainbike-Routen werden in der Regel auf Wegen festgelegt, die auch anderen Arten des Langsamverkehrs dienen. Sie können getrennt festgelegt werden, wenn sich eine gemeinsame Nutzung der Wege nicht eignet und es die örtlichen Verhältnisse zulassen.*