Dem Projekt für den Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil mit einem Kostenvoranschlag von 200,4 Mio. Franken (Preisstand August 2008) wird zugestimmt.
732.47
Kantonsratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil
vom 26.01.2010 (Stand 26.01.2010)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 28. April 2009[1] Kenntnis genommen und
beschliesst:[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Die Jahrestranchen werden im jährlichen Voranschlag eingeholt.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.[3]
Egress
nGS 45–40
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 45–40 | 26.01.2010 | 26.01.2010 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 26.01.2010 | 26.01.2010 | Erlass | Grunderlass | 45–40 |