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732.47

Kantonsratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil

vom 26.01.2010 (Stand 26.01.2010)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 28. April 2009[1] Kenntnis genommen und

beschliesst:[2]

Ziff. 1

Dem Projekt für den Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil mit einem Kostenvoranschlag von 200,4 Mio. Franken (Preisstand August 2008) wird zugestimmt.

Ziff. 2

Die Jahrestranchen werden im jährlichen Voranschlag eingeholt.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.[3]

Egress

 

 

nGS 45–40

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 45–40 26.01.2010 26.01.2010

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
26.01.2010 26.01.2010 Erlass Grunderlass 45–40