Das Bauvorhaben «Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau», mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 6'606'000.– (Preisbasis Februar 2020), wird genehmigt.
732.51
Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Oktober 2020[1] Kenntnis genommen und
erlässt
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Deckung der nach Abzug des Gemeindeanteils von Fr. 456'000.– verbleibenden Kosten wird ein Kredit von Fr. 6'150'000.– gewährt.
Der Kredit wird dem Strassenfonds belastet.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Egress
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2021-047 | 15.06.2021 | 01.07.2021 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 15.06.2021 | 01.07.2021 | Erlass | Grunderlass | 2021-047 |