Lexipedia

732.52

Kantonsratsbeschluss über den Bau des Stützbauwerks Valurrank der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz

vom 28.04.2026 (Stand 15.05.2026)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 27. Mai 2025[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Das Bauvorhaben «Bau des Stützbauwerks Valurrank der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz» mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 7'468'000.– (Preisbasis Juni 2020, einschliesslich Mehrwertsteuer 8,1 Prozent) wird genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 7'468'000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Strassenfonds belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt «Bau des Stützbauwerks Valurrank der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz» dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Egress

nGS 2026-016

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2026-016 28.04.2026 15.05.2026

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.04.2026 15.05.2026 Erlass Grunderlass 2026-016