Dieser Erlass regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten im Immobilienmanagement, insbesondere:
- die strategische Planung und Steuerung des Immobilienportfolios Hochbauten;
- die Bereitstellung von Immobilien durch Erstellung, Kauf, Miete, Pacht oder mietähnliche Vereinbarungen;
- die Bewirtschaftung und Verwertung von Immobilien;
- die Nutzung von Immobilien;
- Dienstleistungen.