Zur Verbilligung der Mietzinse neuer Wohnungen gewährt der Staat folgende Beiträge an die Kapitalverzinsung:
- im allgemeinen bis zu ⅓ Prozent der für die Erstellung der Wohnungen erforderlichen Gesamtinvestitionen;
- für Alterswohnungen mit einem bis zwei Zimmern, für Invalidenwohnungen sowie für Wohnungen mit fünf oder mehr Zimmern, die für kinderreiche Familien bestimmt sind, bis zu 1 Prozent der für die Erstellung der Wohnungen erforderlichen Gesamtinvestitionen.
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Die Verpflichtungen, die der Staat durch Zusprechung von Beiträgen eingeht, dürfen jährlich Fr. 540 000.– nicht übersteigen. Der Grosse Rat kann diesen Betrag im Voranschlag auf Fr. 640 000.– erhöhen.