Dieses Gesetz bezweckt die Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik durch:
- Förderung einer ausreichenden, wirtschaftlichen, umweltschonenden und sicheren Energieversorung;
- Sparen von Energie;
- eine rationelle und umweltschonende Verwendung von Energie;
- Verminderung der Abhängigkeit von einzelnen Energieträgern;
- Regelung des Vollzugs der eidgenössischen Energiegesetzgebung.