Zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030 wird ein Sonderkredit von 59 Mio. Franken gewährt. Insbesondere sollen die Mittel eingesetzt werden:
- für den Ersatz von fossilen Heizungen und elektrischen Widerstandsheizungen durch erneuerbare Heizsysteme;
- wenigstens 17,25 Mio. Franken für die Umsetzung des Förderungsprogramms Energie 2026–2030, insbesondere für die energetische Modernisierung von Gebäudehüllen sowie für Wärmenetze;
- zur Stärkung der Innovation nach Art. 16 Abs. 1 des Energiegesetzes vom 26. Mai 2000[3] und der Stromversorgungssicherheit, beispielsweise mit Energiespeichern und Lastmanagement;
- für die technologieneutrale Förderung von erneuerbaren Energien im Kanton St.Gallen nach Art. 1a des Energiegesetzes vom 26. Mai 2000[4].
Der Sonderkredit wird der Erfolgsrechnung belastet.