Die st.gallische politische Gemeinde Rebstein und die appenzell-ausserrhodische Einwohnergemeinde Reute werden ermächtigt, einen Vertrag über die Versorgung des Gebietes Mohren der Einwohnergemeinde Reute mit elektrischer Energie durch die Elektrizitätsversorgung der politischen Gemeinde Rebstein zu schliessen.
Der Vertrag unterstellt das Rechtsverhältnis zwischen der politischen Gemeinde Rebstein einerseits und den Energiebezügern anderseits dem öffentlichen Recht der politischen Gemeinde Rebstein und des Kantons St.Gallen.
Der Vertrag bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden[3] der Vereinbarungskantone.