Die st.gallische politische Gemeinde Altstätten und der appenzell-innerrhodische Bezirk Oberegg werden ermächtigt, einen Vertrag über die Versorgung der Gebiete Kapf, Honegg und Landmark des Bezirks Oberegg mit elektrischer Energie durch das Elektrizitätswerk der politischen Gemeinde Altstätten zu schliessen.
Der Vertrag unterstellt das Rechtsverhältnis zwischen der politischen Gemeinde Altstätten einerseits und den Energiebezügern anderseits dem öffentlichen Recht der politischen Gemeinde Altstätten und des Kantons St.Gallen.
Der Vertrag bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden[3] der Vereinbarungskantone.