Die thurgauische Munizipalgemeinde Amlikon, die thurgauischen Ortsgemeinden Affeltrangen, Bettwiesen, Buch, Märwil, Oppikon und Zezikon, die st.gallischen politischen Gemeinden Bronschhofen und Wil sowie die thurgauischen Wasserkorporationen Tägerschen und Tobel werden ermächtigt, sich für den Bau und den Betrieb einer zentralen Wasserversorgung zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen. Dem Zweckverband können weitere Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen oder Zweckverbände beitreten.
Der Zweck und die Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Partner unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Körperschaften in einem Organisationsreglement festzulegen. Dieses bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden[3] der Vertragskantone und tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.