Die st.gallische politische Gemeinde Altstätten und der appenzell-innerrhodische Bezirk Oberegg werden ermächtigt, einen Vertrag über die Versorgung des Gebietes Kapf des Bezirks Oberegg mit Trink-, Brauch- und Löschwasser durch das Wasserwerk der politischen Gemeinde Altstätten zu schliessen.
Der Vertrag unterstellt das Rechtsverhältnis zwischen der politischen Gemeinde Altstätten einerseits und den Wasserbezügern anderseits dem öffentlichen Recht der politischen Gemeinde Altstätten und des Kantons St.Gallen.
Der Vertrag bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden[3] der Vereinbarungskantone.