Die st.gallischen politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Thal, Rheineck und St.Margrethen sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Heiden, Wolfhalden, Walzenhausen und Lutzenberg werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage samt Zuleitungen zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.[4]
Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Vertragspartnern in einem Organisationsstatut festzulegen. Dieses Statut unterliegt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden[5] der Vertragskantone. Es tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.