Die zürcherischen Gemeinden Bauma, Bubikon, Dürnten, Fehraltorf, Gossau, Grüningen, Hinwil, Illnau, Mönchaltorf, Pfäffiken, Rüti, Seegräben, Uster, Volketswil, Wald und Wetzikon sowie die st.gallischen Gemeinden Rapperswil und Jona werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb gemeinsamer Kehrichtverwertungsanlagen zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.
Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Gemeinden in einer Vereinbarung festzulegen. Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragskantone. Sie tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.