Die st.gallischen politischen Gemeinden Jonschwil, Oberuzwil, Uzwil, Wil, Zuzwil, Kirchberg, Niederhelfenschwil sowie die thurgauischen politischen Gemeinden Rickenbach, Sirnach, Wilen und Wuppenau werden ermächtigt, sich für Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt einer zentralen Abwasserreinigungsanlage, einer Kanalisation und von Sonderbauwerken zu einem Zweckverband (nachfolgend Verband) zusammenzuschliessen.
Die beteiligten Gemeinden legen Zweck und Organisation des Verbands sowie Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Verband in einer Zweckverbandsvereinbarung fest. Diese bedarf zur Rechtsgültigkeit der Genehmigung durch die zuständigen Behörden[6] der Vereinbarungskantone.