Die st.gallischen politischen Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Marbach, Rebstein und Widnau sowie die appenzell-ausserrhodische Einwohnergemeinde Reute und der appenzell-innerrhodische Bezirk Oberegg werden ermächtigt, sich für Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage samt Zuleitungen zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.
Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Vertragspartnern in einem Organisationsstatut[4] festzulegen. Dieses Statut unterliegt der Genehmigung der zuständigen Behörden der Vertragskantone. Es tritt nach allseitiger Genehmigung in Kraft.