Die glarnerischen Ortsgemeinden, der schwyzerische Bezirk Einsiedeln, die schwyzerischen politischen Gemeinden der Bezirke Höfe und March sowie die politischen Gemeinden Oberiberg, Unteriberg und Alpthal und die st.gallischen politischen Gemeinden Amden, Weesen, Schänis, Benken, Kaltbrunn, Rieden, Gommiswald, Ernetschwil, Uznach, Schmerikon, Eschenbach, Goldingen und St.Gallenkappel werden ermächtigt, sich für Bau und Betrieb gemeinsamer Abfallentsorgungsanlagen zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.
Zweck und Organisation des Verbandes sowie Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden untereinander und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Gemeinden in einem Statut festzulegen. Dieses Statut unterliegt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone[4]. Es tritt nach allseitiger Genehmigung in Kraft.