Die st.gallischen politischen Gemeinden Kaltbrunn, Rieden, Gommiswald, Ernetschwil, Uznach und Schmerikon sowie die schwyzerische politische Gemeinde Tuggen werden ermächtigt, sich für Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage, von Sonderbauwerken und Abwasserverbindungsleitungen zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.
Zweck und Organisation des Verbandes sowie Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden untereinander und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Gemeinden in einer Zweckverbands-Vereinbarung festzulegen. Diese Zweckverbands-Vereinbarung unterliegt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone.