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811.15

Regierungsbeschluss über Tarife der Quellensteuer für das Jahr 2026

vom 09.12.2025 (Stand 01.01.2026)

Präambel

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Anwendung von Art. 107, Art. 108 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 109 und Art. 109bis des Steuergesetzes vom 9. April 1998[1] sowie von Art. 55 und Art. 56 der Steuerverordnung vom 20. Oktober 1998[2]

als Beschluss:[3]

Ziff. 1

Die Quellensteuer auf Einkünften von natürlichen Personen wird erhoben:

  1. für ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Personen, die nicht mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben, nach dem Tarifcode A[4] 2026;
  2. für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei welchen nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, nach dem Tarifcode B[5] 2026;
  3. für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei welchen beide Ehegatten erwerbstätig sind, nach dem Tarifcode C[6] 2026;
  4. für Personen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Art. 122bis bis 122quater des Steuergesetzes[7] besteuert werden, nach dem Tarifcode E[8] 2026;
  5. für Ersatzeinkünfte, die nicht über die Arbeitgeber an die quellensteuerpflichtigen Personen ausbezahlt werden, nach dem Tarifcode G[9] 2026;
  6. für ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, nach dem Tarifcode H[10] 2026;
  7. für Grenzgänger aus Deutschland[11], welche die Voraussetzungen für den Tarifcode A erfüllen, nach dem Tarifcode L[12] 2026;
  8. für Grenzgänger aus Deutschland[13], welche die Voraussetzungen für den Tarifcode B erfüllen, nach dem Tarifcode M[14] 2026;
  9. für Grenzgänger aus Deutschland[15], welche die Voraussetzungen für den Tarifcode C erfüllen, nach dem Tarifcode N[16] 2026;
  10. für Grenzgänger aus Deutschland[17], welche die Voraussetzungen für den Tarifcode H erfüllen, nach dem Tarifcode P[18] 2026;
  11. für Grenzgänger aus Deutschland[19], welche die Voraussetzungen für den Tarifcode G erfüllen, nach dem Tarifcode Q[20] 2026.

Egress

nGS 2025-069

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2025-069 09.12.2025 01.01.2026

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
09.12.2025 01.01.2026 Erlass Grunderlass 2025-069