Im Rahmen des Finanzausgleichs werden an Kirchgemeinden ausgerichtet:
- Ausgleichsbeiträge für:
| 1. | den Ressourcenausgleich; | ||
| 2. | den Lastenausgleich Personal; | ||
| 3. | den Lastenausgleich Liegenschaften des Verwaltungsvermögens; | ||
- Investitionsbeiträge;
- Beiträge an besondere Aufwendungen;
- Vereinigungsbeiträge.
Ausgleichsbeiträge können kumuliert ausgerichtet werden.
Investitionsbeiträge sowie Beiträge an besondere Aufwendungen und Vereinigungsbeiträge werden unabhängig von einer Ausgleichsberechtigung und von der Leistung von Ausgleichsbeiträgen ausgerichtet.