Das kantonale Steueramt führt das Verfahren über die pauschale Steueranrechnung durch.
Es ist insbesondere zuständig für:
- die Führung des Registers über die pauschale Steueranrechnung nach Art. 19 der eidgenössischen Verordnung über die pauschale Steueranrechnung;[3]
- Entgegennahme und Entscheidung der Anträge auf pauschale Steueranrechnung;
- Festsetzung und Geltendmachung von Rückleistungen nach Art. 20 der eidgenössischen Verordnung über die pauschale Steueranrechnung[4], wenn die eidgenössische Steuerverwaltung eine vorsorgliche Kürzung vorgenommen hat;
- den Verkehr mit der eidgenössischen Steuerverwaltung und mit den Rechtsmittelinstanzen;
- die Erhebung von verwaltungsrechtlichen Klagen nach Art. 58 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer;[5]
- die Abrechnung mit der eidgenössischen Steuerverwaltung.