Die von den Kantonen Zürich und St.Gallen ausgestellten Fähigkeitsausweise für Jäger werden in beiden Kantonen für die Zulassung zur Jagdpacht und Jagdausübung anerkannt, wenn sie auf Grund einer bestandenen Eignungsprüfung erlangt worden sind.
Auf Verlangen hat sich der Bewerber einer Ergänzungsprüfung im Jagdrecht des andern Kantons zu unterziehen.