Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten Fähigkeitsausweise für Jäger werden im Kanton St.Gallen für die Zulassung zur Jagdpacht und Jagdausübung anerkannt, wenn sie aufgrund einer Eignungsprüfung erlangt worden sind.
Auf Verlangen hat sich der Bewerber einer Ergänzungsprüfung im st.gallischen Jagdrecht zu unterziehen.