Der Kanton Schwyz erkennt Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung an, die vom Kanton St.Gallen nach bestandener Jägerprüfung ausgestellt wurden.
Der Kanton St.Gallen erkennt Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung an, die vom Kanton Schwyz nach bestandener Jägerprüfung ausgestellt wurden.
Die Zulassung zur Jagd richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen.