Der Kanton Bern erkennt Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung an, die vom Kanton St.Gallen nach bestandener Jägerprüfung ausgestellt wurden. Vorbehalten bleibt die im bernischen Gesetz vorgesehene Zusatzprüfung über die kantonalen Jagdvorschriften.
Der Kanton St.Gallen erkennt Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung an, die vom Kanton Bern nach bestandener Jägerprüfung ausgestellt wurden.
Die Zulassung zur Jagd richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen.