Dieser Erlass bezweckt:
- Schutz, Verbesserung, Wiederherstellung und Aufbau der Lebensräume der einheimischen Fische, Krebse, Fischnährtiere und anderer im Wasser lebenden Kleintiere (im Folgenden Wassertiere);
- Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der natürlichen Artenvielfalt und des Bestandes einheimischer Wassertiere;
- Schutz bedrohter Arten und Rassen von Wassertieren;
- nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Fisch- und Krebsbestände.