Die gemeinsamen Grenzgewässer der Kantone Zürich und St.Gallen werden ohne Rücksicht auf den Verlauf der Kantonsgrenze in folgender Weise in fischereiwirtschaftlich einheitliche Fischereireviere unterteilt:
- Fuchsbach bei Steg, von den Quellen bis zur Mündung in die Töss, samt Nebenbächen.
- Töss, von den Quellen der vorderen und hinteren Töss bis zur Mündung des Lipperschwendibaches bei Bauma, samt Nebenbächen, ohne Mühlebach Fischenthal und Fuchsbach Steg.
- Schmittenbach bei Wald von den Quellen bis zur Mündung in die Jona samt Stauweiher und Nebenbächen.
- Laupenbach bei Wald, von den Quellen bis zur zürcherisch-st.gallischen Kantonsgrenze südlich Laupen, samt Bach von Hubertingen, Nebenbächen und Stauweihern.
- Jona, vom Hohlauf zwischen Wald und Rüti bis zur Kantonsgrenze in der Kühweid, einschliesslich die zürcherisch-st.gallischen Grenzstrecken vom Rotbächli bis zur Kühweid, samt Nebenbächen.
Für die Abgrenzung der Reviere ist der beiliegende Plan[2] massgeblich.