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863.2

Grossratsbeschluss über die Umwandlung des Amtes für Informatik in eine Aktiengesellschaft

vom 05.11.1998 (Stand 01.01.1999)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 24. März 1998 Kenntnis genommen und

beschliesst:[1]

Ziff. 1

Die Regierung wird ermächtigt, das Amt für Informatik aus der Staatsverwaltung auszugliedern und in eine Aktiengesellschaft privaten Rechts[2] umzuwandeln.

Ziff. 2

Der Staat überlässt der zu gründenden Aktiengesellschaft die im Zeitpunkt der Umwandlung vorhandenen Betriebsmittel.

Er beteiligt sich an der Gesellschaft mit einem Aktienkapital von 5 Mio. Franken. Die Regierung wird ermächtigt, Kapitalanteile an Dritte zu veräussern.

Ziff. 3

Der Staat gewährt der zu gründenden Aktiengesellschaft ein Aktionärsdarlehen von höchstens 5 Mio. Franken. Dieses ist zu marktüblichen Konditionen zu verzinsen.

Ziff. 4

Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Beschlusses.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.[3]

Egress

nGS 33–119

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 33–119 05.11.1998 01.01.1999

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
05.11.1998 01.01.1999 Erlass Grunderlass 33–119