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864.10

Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse

vom 10.06.2018 (Stand 10.06.2018)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 29. März 2016[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Der Kanton leistet der St.Galler Pensionskasse eine Einmaleinlage von Fr. 128'000'000.–.

Er leistet die Einmaleinlage innert eines Monats nach Rechtsgültigkeit dieses Erlasses.

Ziff. 2

Der Kantonsbeitrag wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2019 innert 35 Jahren abgeschrieben.

Egress

nGS 2018-057

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2018-057 10.06.2018 10.06.2018

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
10.06.2018 10.06.2018 Erlass Grunderlass 2018-057