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869.1

Kantonsratsbeschluss über die Auslagerung des Betriebs des Steinbruchs Starkenbach in eine Aktiengesellschaft

vom 25.06.2024 (Stand 15.07.2024)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Dezember 2023[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Der Steinbruch Starkenbach wird in eine Aktiengesellschaft nach Art. 620 ff. des Obligationenrechts[3] ausgelagert. Diese steht im alleinigen Eigentum des Kantons.

Die Vermögenswerte des Steinbruchs Starkenbach werden neu bewertet und vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen. Die Aktiengesellschaft wird im Finanzvermögen gehalten.

Ziff. 2

Der Kanton stellt der Aktiengesellschaft ein Aktienkapital von 3,0 Mio. Franken zur Verfügung.

Das Aktienkapital besteht aus einer Sacheinlage von 1,0 Mio. Franken und einer Bareinlage von 2,0 Mio. Franken.

Im Übrigen überlässt der Kanton der Aktiengesellschaft die im Zeitpunkt der Gründung vorhandenen Betriebsmittel.

Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, die Auslagerung zu vollziehen.

Egress

nGS 2024-024

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2024-024 25.06.2024 15.07.2024

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
25.06.2024 15.07.2024 Erlass Grunderlass 2024-024