Die Gebäudeversicherung richtet Beiträge an die Kosten von Massnahmen zum Schutz bestehender Gebäude vor versicherten Elementarschäden aus, wenn:*
- die Gebäude konstruktiv einwandfrei und zum Neuwert versichert sind;
- die Massnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung des Schutzes vor drohenden Elementarschäden führen.
Sie kann Beiträge ausrichten:
- ausnahmsweise an Schutzmassnahmen für Neubauten;
- an die Erstellung von Grundlagen zur Risikobeurteilung.
Sie richtet die Beiträge an die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer aus.