Dieser Erlass regelt die Organisation der Schlichtungsbehörden.
Schlichtungsbehörden sind:
- das Vermittlungsamt;
- die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse;
- die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse;
- die Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz.[3]