Die hauptamtlichen und die nebenamtlichen Richterinnen und Richter nach Art. 5 des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl der Richter vom 27. November 1990[3] bilden das Gesamtgericht.
Das Gesamtgericht:
- erlässt das vorliegende Reglement sowie die Verordnung über die Organisation und das Reglement über den Geschäftsgang der Verwaltungsrekurskommission;[4]
- gliedert das Gericht in Abteilungen, regelt deren Zuständigkeitsbereich und teilt ihnen die Richterinnen und Richter als Mitglieder und Ersatzmitglieder zu;
- setzt den Beschäftigungsgrad der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes und der Verwaltungsrekurskommission herab;[5]
- verabschiedet die Geschäftsberichte des Verwaltungsgerichtes und der Verwaltungsrekurskommission zuhanden des Kantonsrates.[6]
Es beschliesst mit einfachem Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Präsidentin oder des Präsidenten doppelt.