Kantonsgericht, Verwaltungsgericht und Versicherungsgericht sprechen sich in den die Gerichte gemeinsam betreffenden Belangen im Rahmen einer Konferenz ab.
Sie setzt sich zusammen aus der Präsidentin oder dem Präsidenten des Kantonsgerichtes, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes und der Präsidentin oder dem Präsidenten des Versicherungsgerichtes.