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941.91

Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen

vom 19.11.2023 (Stand 01.01.2024)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 11. Oktober 2022[1] Kenntnis genommen und 

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen von Fr. 28'000'000.– werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Entschädigung der Stadt St.Gallen von Fr. 780'000.– für den Verzicht des Kantons auf die künftige Nutzung der Kollegialgerichtsräume an der Neugasse 3/5 ein Kredit von Fr. 27'220'000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.

Egress

nGS 2023-076

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2023-076 19.11.2023 01.01.2024

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
19.11.2023 01.01.2024 Erlass Grunderlass 2023-076