Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen von Fr. 28'000'000.– werden genehmigt.
941.91
Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen
vom 19.11.2023 (Stand 01.01.2024)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 11. Oktober 2022[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Entschädigung der Stadt St.Gallen von Fr. 780'000.– für den Verzicht des Kantons auf die künftige Nutzung der Kollegialgerichtsräume an der Neugasse 3/5 ein Kredit von Fr. 27'220'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.
Egress
nGS 2023-076
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2023-076 | 19.11.2023 | 01.01.2024 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 19.11.2023 | 01.01.2024 | Erlass | Grunderlass | 2023-076 |