Diese Verordnung regelt die Modalitäten des elektronischen Verkehrs zwischen einer Partei und dem Migrationsamt.
Sie ist anwendbar auf:
- die elektronische Einreichung von Eingaben einschliesslich Beilagen an das Migrationsamt;
- die elektronische Gewährung der Akteneinsicht durch das Migrationsamt;
- den elektronischen Abruf von Informationen zum Verfahrensstand.