Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 8'000'000.– für den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet in Sennwald werden genehmigt.
962.96
Kantonsratsbeschluss über den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet
vom 21.11.2017 (Stand 21.11.2017)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 7. März 2017[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 2'000'000.– ein Kredit von Fr. 6'000'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem zweiten Jahr nach Rechtsgültigkeit dieses Erlasses innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die sich aus der Detailplanung ergeben, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Egress
nGS 2018-018
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2018-018 | 21.11.2017 | 21.11.2017 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 21.11.2017 | 21.11.2017 | Erlass | Grunderlass | 2018-018 |