Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 83 000 000.– für die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses und der Staatsanwaltschaft Altstätten werden genehmigt.
962.97
Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses und der Staatsanwaltschaft Altstätten
vom 25.11.2018 (Stand 25.11.2018)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 9. Januar 2018[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 22 800 000.– ein Kredit von Fr. 60 200 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2020 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Egress
nGS 2019-027
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2019-027 | 25.11.2018 | 25.11.2018 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 25.11.2018 | 25.11.2018 | Erlass | Grunderlass | 2019-027 |