Wer sich um das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht bewirbt, hat der Gemeinderatskanzlei ein Gesuch mit kurzem Lebenslauf einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen im Original beizulegen, sofern nichts anderes vermerkt ist:
- Schweizerinnen und Schweizer:
| 1. | Wohnsitzbescheinigung | ||
| 2. | Ledige, Verwitwete, Geschiedene und Personen in aufgelöster Partnerschaft: Personenstandsausweis; Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft: Familien- bzw. Partnerschaftsausweis | ||
| 3. | Erklärung über die Beibehaltung oder den Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht | ||
- Ausländerinnen und Ausländer:
| 1. | Gesuch um Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes | ||
| 2. | Wohnsitzbescheinigung | ||
| 3. | Zivilstandsdokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand (Verwitwete, Geschiedene oder Personen in aufgelöster Partnerschaft: Datum der Auflösung der Ehe oder Partnerschaft) | ||
| 4. | Kopie des Reisepasses | ||
| 5. | Kopie des Ausländerausweises | ||
| 6. | Auszug aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre | ||
| 7. | Bescheinigung der Steuerverwaltung, dass keine Steuerausstände bestehen | ||
| 8. | Nachweis der deutschen Sprachkompetenz | ||
| 9. | Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung | ||
| 10. | Bescheinigung der Sozialhilfebehörde, wonach in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen wurde | ||
| 11. | Angabe über die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht in der Schweiz während mindestens acht Jahren | ||
- Minderjährige Personen zudem:
| 1. | Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters | ||
| 2. | Zustimmung des nicht in die Einbürgerung einbezogenen Elternteils zur Einbürgerung eines minderjährigen Kindes bei gemeinsamer elterlichen Sorge | ||
| 3. | eigene schriftliche Zustimmung, sofern das 16. Altersjahr erreicht ist | ||