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161.110

Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder

Vom 26.10.2015 (Stand 01.01.2024)

Präambel

Der Kantonsrat Schaffhausen,

gestützt auf Art. 25 Abs. 3 der Kantonsverfassung sowie aufgrund der vom Volkswirtschaftsdepartement herausgegebenen ständigen Bevölkerungszahl per 31. Dezember 2014,

beschliesst:

Art. 1

Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Wahlkreise wird im Verhältnis der vom Volkswirtschaftsdepartement herausgegebenen ständigen Bevölkerungszahl per Ende des zweiten der Kantonsratswahl vorangehenden Jahres festgelegt.

Art. 2 *

Der Kanton Schaffhausen wird für die Wahl des Kantonsrates in folgende sechs Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis Einwohnerzahl
Wahlkreis Schaffhausen, umfassend die Stadt Schaffhausen 38'107
Wahlkreis Klettgau, umfassend die Gemeinden Hallau, Beggingen, Beringen, Gächlingen, Löhningen, Neunkirch, Oberhallau, Schleitheim, Siblingen, Trasadingen und Wilchingen 18'589
Wahlkreis Neuhausen, umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall 11'049
Wahlkreis Reiat, umfassend die Gemeinden Thayngen, Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen und Stetten 10'648
Wahlkreis Stein, umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen 5'942
Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen 1'699
Total 86'034

Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.

Art. 3

Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird durch den Zuteilungs-Divisor geteilt und zur nächstgelegenen ganzen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind.

Der Zuteilungs-Divisor wird so festgelegt, dass beim Verfahren nach Abs. 1 genau 60 Sitze vergeben werden.

Art. 4 *

Die 60 Sitze des Kantonsrates werden gestützt auf das Verfahren gemäss § 3 wie folgt auf die Wahlkreise verteilt (Zuteilungs-Divisor: 1'429):

Wahlkreis Quotient Sitze
Wahlkreis Schaffhausen (Wohnbevölkerung: 38'107) = 26.667 27 Sitze
Wahlkreis Klettgau (Wohnbevölkerung: 18'589) = 13.008 13 Sitze
Wahlkreis Neuhausen (Wohnbevölkerung: 11'049) = 7.732 8 Sitze
Wahlkreis Reiat (Wohnbevölkerung: 10'6489 = 7.451 7 Sitze
Wahlkreis Stein (Wohnbevölkerung: 5'942) = 4.158 4 Sitze
Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen (Wohnbevölkerung: 1'699) = 1.189 1 Sitz
Total 60 Sitze

Egress

Abl. 2016, S. 331

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
26.10.2015 01.03.2016 Erlass Erstfassung Abl. 2016, S. 331
18.12.2023 01.01.2024 § 2 totalrevidiert Abl. 2023, S. 2242
18.12.2023 01.01.2024 § 4 totalrevidiert Abl. 2023, S. 2242

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 26.10.2015 01.03.2016 Erstfassung Abl. 2016, S. 331
§ 2 18.12.2023 01.01.2024 totalrevidiert Abl. 2023, S. 2242
§ 4 18.12.2023 01.01.2024 totalrevidiert Abl. 2023, S. 2242