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171.111

Beschluss des Kantonsrats Schaffhausen über das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kantonsrats, des Büros und der Kommissionen

Vom 18.01.2021 (Stand 01.01.2021)

Präambel

Der Kantonsrat Schaffhausen,

gestützt auf § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kantonsrats vom 20. Dezember 1999,

beschliesst:

Art. 1

Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kantonsrats, des Büros und der Kommissionen beträgt Fr. 200.00.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft und ersetzt den gleichnamigen Beschluss vom 16. Januar 2017.

Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[1] und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Abl. 2021, S. 136

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
18.01.2021 01.01.2021 Erlass Erstfassung Abl. 2021, S. 136

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 18.01.2021 01.01.2021 Erstfassung Abl. 2021, S. 136