Unter dem Namen KSD betreiben der Kanton Schaffhausen (nachstehend Kanton) und die Stadt Schaffhausen (nachstehend Stadt) gemäss der Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9./16. November 2010 (SHR 172.601) einen gemeinsamen Informatik-Betrieb mit dem Zweck, die für die Kantons- und Stadtverwaltung erforderlichen Informatik-Dienstleistungen kostengünstig und sicher zu erbringen. Die KSD wird über verzinste Darlehen von Kanton (55%) und Stadt (45%) finanziert, welche über die jeweiligen Investitionsrechnungen budgetiert und verbucht werden.
1998 wurde die KSD zum WOV-Pilotbetrieb. Mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage für WOV-Betriebe aufgehoben. Gemäss den verlängerten Übergangsbestimmungen muss die KSD bis spätestens 1. Januar 2023 in eine neue, gesetzeskonforme Rechtsform überführt sein.
Mit der vorliegenden Vereinbarung soll die bestehende Vereinbarung zwischen Kanton und Stadt über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb aufgehoben und damit die Überführung der KSD in eine unselbständige Anstalt des Kantons ermöglicht werden. Gleichzeitig wird beabsichtigt, die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Stadt im Informatik-Bereich langfristig fortzusetzen.